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Umgangsrecht gilt manchmal auch für Hunde

von Redaktion

Auch wenn es hart klingt: Rein rechtlich werden Tiere wie Hausrat behandelt. Demzufolge werden sie bei einer Scheidung einem der Partner zugeteilt. Emotionen von Tieren und Haltern spielen dabei keine Rolle. Doch in einem konkreten Fall handelte es sich um besonders tierliebe Richter und Hund Wuschel durfte selbst entscheiden, bei wem er leben wollte, nachdem sich sein Frauchen und Herrchen getrennt hatten. Im Gerichtssaal sollte er unter Aufsicht eines tierpsychologischen Gutachters von der Leine gelassen zu seinem Lieblingsmenschen laufen und bei diesem bleiben dürfen. Wuschel entschied sich laut ARAG Experten ohne Zögern für sein Herrchen, auf dessen Schoß er sprang. Am Ende blieb der Vierbeiner zwar doch beim Frauchen, da diese zwei weitere Hunde hatte und man Wuschel keine Trennung von seinen tierischen Kameraden und keinen Umzug zumuten wollte. Aber seinem Herrchen wurde ein Umgangsrecht zugesprochen: Zweimal monatlich durfte der Ex-Ehemann seinen Hund für je drei Stunden zu sich nehmen (Amtsgericht Bad Mergentheim, Az.: 1 F 143/95).

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