Auch wenn es hart klingt: Rein rechtlich werden Tiere wie Hausrat behandelt. Demzufolge werden sie bei einer Scheidung einem der Partner zugeteilt. Emotionen von Tieren und Haltern spielen dabei keine Rolle. Doch in einem konkreten Fall handelte es sich um besonders tierliebe Richter und Hund Wuschel durfte selbst entscheiden, bei wem er leben wollte, nachdem sich sein Frauchen und Herrchen getrennt hatten. Im Gerichtssaal sollte er unter Aufsicht eines tierpsychologischen Gutachters von der Leine gelassen zu seinem Lieblingsmenschen laufen und bei diesem bleiben dürfen. Wuschel entschied sich laut ARAG Experten ohne Zögern für sein Herrchen, auf dessen Schoß er sprang. Am Ende blieb der Vierbeiner zwar doch beim Frauchen, da diese zwei weitere Hunde hatte und man Wuschel keine Trennung von seinen tierischen Kameraden und keinen Umzug zumuten wollte. Aber seinem Herrchen wurde ein Umgangsrecht zugesprochen: Zweimal monatlich durfte der Ex-Ehemann seinen Hund für je drei Stunden zu sich nehmen (Amtsgericht Bad Mergentheim, Az.: 1 F 143/95).
Hund
Für viele Hundebesitzer ist es undenkbar, ohne den vierbeinigen Freund Urlaub zu machen. Und grundsätzlich ist auch nichts dagegen zu sagen, mit Hunden zu verreisen. Doch es braucht einige Vorbereitung und gute Planung, damit die Ferien für alle Beteiligten, vor allem aber für das Tier, erholsam und stressfrei ablaufen. Wie Mensch und Tier eine gute gemeinsame Urlaubszeit verbringen, verraten die ARAG Experten.
Das Reiseziel muss passen
Der Urlaubsort sollte nicht zu weit weg sein, da lange Reisen für die meisten Hunde echte Strapazen bedeuten. Gerade für Welpen und ältere Hunde empfehlen die ARAG Experten daher eher einen Urlaub in Deutschland.
Wer im Urlaub auf Meer nicht verzichten mag, sollte daran denken, dass ein reiner Badeurlaub mit Faulenzen am Strand für Hunde schnell langweilig werden kann. Zudem sind Hunde am Strand nicht überall erlaubt. In vielen Regionen gibt es aber auch spezielle Hundestrände, an denen keine Leinenpflicht herrscht. Wer im Urlaub beispielsweise lieber wandert, braucht einen aktiven Vierbeiner, der an sportliche Aktivitäten gewöhnt ist.
Neben Alter und Bewegungsdrang sollten Hundebesitzer Aspekte wie z. B. die Felllänge bei der Urlaubsplanung bedenken. Denn was für Menschen als angenehm warmes Klima wahrgenommen wird, kann für große Vierbeiner mit langem Fell große Anstrengung bedeuten.
EU-Einreisebestimmungen für Hunde
Für das Reisen mit Hund gibt es innerhalb der Europäischen Union (EU) eine ganze Reihe von Vorschriften. So ist etwa die Einreise nach Frankreich laut ARAG Experten mit einem Pitbull, Rottweiler oder Mastiff beispielsweise nicht möglich. Dänemark lässt unter anderem Sarplaninac, American Staffordshire Terrier oder Boerboels nicht einreisen.
Vor Reiseantritt sollten Hundebesitzer den implantierten Microchip vom Tierarzt kontrollieren lassen, da die Einreise verweigert werden kann, wenn der Chip nicht ausgelesen werden kann. Zudem muss der Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Sie muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Eine zusätzliche Behandlung gegen Bandwürmer ist z. B. für Reisen nach Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta und Finnland vorgeschrieben.
Bei einem Urlaub mit Hund im EU-Ausland muss stets der Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Hundebesitzer beim Tierarzt. Eingetragen werden Angaben zum Besitzer, dem ausstellenden Tierarzt, Informationen zum Mikrochip und zu durchgeführten Impfungen sowie freiwillig ein Foto des Hundes.
Selbst wenn der Gedanke an einen Urlaub mit Hund im exotischen Thailand oder in der wilden Natur Kanadas verlockend klingt, raten die ARAG Experten von Fernreisen ab. Ein Tiersitter, eine Tierpension oder ein netter Nachbar, die sich zu Hause um den Hund kümmern, sind hier die bessere Alternative.
Autofahren mit Hund
Ob mit Auto, Bahn oder Flugzeug: Wenn Sie Ihren Hund mit in den Urlaub nehmen möchten, sollte das Wohl des Vierbeiners schon bei der Planung der Anreise berücksichtigt werden. Die individuelle Wahl des Transportmittels hängt maßgeblich vom Charakter des Hundes, der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand ab.
Die Vorteile einer Autoreise liegen klar auf der Hand: Pausen für den regelmäßigen Auslauf sind jederzeit möglich und sollten alle zwei bis drei Stunden eingelegt werden. Vertraute Gegenstände, wie eine Kuscheldecke oder das Lieblingsspielzeug, können problemlos mitgenommen werden, so dass eine gewohnte Umgebung geschaffen werden kann. Kleine Fellnasen können beispielsweise mit einem speziellen Geschirr auf dem Rück- oder Beifahrersitz gesichert werden. Um dem Hund während der Autofahrt mehr Bewegungsfreiraum zu verschaffen, kann mit einem Trenngitter oder -netz zudem der gesamte Kofferraum zum Transport Ihres Hundes genutzt werden. Die größte Sicherheit für Mensch und Tier bietet eine gesicherte Transportbox.
Fliegen mit Hund
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hunde nicht bei jeder Fluggesellschaft im Passagierraum erlaubt sind. Einige Airlines erlauben kleine Hunde bis fünf oder acht Kilogramm in der Kabine. Dann benötigen die Hundebesitzer in der Regel eine spezielle wasserdichte, ausbruchsichere und luftdurchlässige Reisetasche oder -box, die im Flieger unter dem Vordersitz verstaut werden kann. Gerade größere Tiere müssen meist in einer Transportbox im Frachtraum mitfliegen. Ausnahmen gibt es meist nur für begleitende Blindenführhunde. Der Branchenverband der Fluggesellschaften IATA (International Air Transport Association) schreibt sogar die Größe der Box vor: Sie muss es dem Hund ermöglichen aufzustehen und sich umzudrehen. Darüber hinaus gelten meist spezielle Regeln für den Transport von Listenhunden. Hier sollten Reisende sich vorab bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Anreise mit Bus & Bahn
In Bus oder Bahn dürfen kleine Hunde laut ARAG Experten bis zur Größe einer gewöhnlichen Hauskatze meist kostenlos in einer Transportbox mitreisen. Ist der Hund größer, braucht er ein separates Ticket und es gilt für ihn – wenn er nicht in einer Transportbox reist – Maulkorb- und Leinenpflicht. Es gibt jedoch Fernbusanbieter, die generell keine Tiere an Bord erlauben. Einzige Ausnahme sind Begleit- und Blindenhunde.
Sie erschnüffeln beispielsweise Tumore, die nicht einmal auf dem Röntgenbild zu sehen sind, sie warnen Besitzer vor epileptischen Krampfanfällen und manche bemerken sogar, ob Menschen das Coronavirus in sich tragen und werden dafür an Flughäfen als COVID-Spürnasen eingesetzt: Hunde gelten nicht ohne Grund als der beste Freund des Menschen. Mit rund 10,6 Millionen Hunden in deutschen Haushalten gehören diese Vierbeiner nach der Katze zu den zweitbeliebtesten Haustieren. Ein Grund für die ARAG Experten, anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober einmal die rechtliche Lage der Fellnasen zu betrachten.
Urlaub ohne Hund
Wer nicht mit seinem Hund in den Urlaub fahren kann oder möchte, muss eine Ferienbetreuung für den Vierbeiner finden. Der Klassiker in Sachen Tierbetreuung ist die Tierpension. Betreiber müssen zwar über eine Erlaubnis nach Paragraf 11 Tierschutzgesetz verfügen; wie aber geht man sicher, dass der Liebling nicht einfach den ganzen Tag in einen Zwinger gesperrt wird, genug zu essen und trinken bekommt und unter Umständen medizinisch versorgt wird?
Tipps, wie man eine gute Tierpension erkennt, sowie alles zu Betreuungsverträgen und Haftungsfragen, ist hier zusammengestellt: Tierpension oder privater Tiersitter?
Ist Hundegebell Ruhestörung?
Hundegebell beurteilen die Gerichte unterschiedlich, aber an folgenden Regeln kann man sich orientieren: Schwierig kann Hundegebell werden, das länger als 30 Minuten täglich und länger als zehn Minuten am Stück andauert. Und während der nächtlichen Ruhezeiten und in der Mittagszeit müssen Hunde im Freien überhaupt das Bellen möglichst einstellen. Notfalls müssen sie ins Haus. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet generell wichtige Fragen zum Thema Lärm im Mietshaus und sagt auch, was insbesondere Vierbeiner dürfen: Hundegebell und Ruhestörung
Muss ich meinen Hund im Auto anschnallen?
Eine Anschnallpflicht für Hunde besteht nicht. Allerdings gelten Tiere laut Straßenverkehrsordnung (StVO) als Ladung. Und die ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§22 StVO). Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 Kilogramm. Daher sollten Hunde im Kofferraum in einer fest verankerten Transportbox oder mit einem festen Metallgitter zwischen Laderaum und Rücksitzbank transportiert werden.
Dog-Sharing: Ein Hund, zwei Herrchen
Natürlich kann man Hunde nicht teilen. Doch es gibt immer wieder Situationen, in denen der Job oder andere Umstände es nicht zulassen, sich angemessen um seinen Vierbeiner zu kümmern. Dann könnte das so genannte Dog-Sharing die Lösung sein: Zwei Personen teilen sich die Pflege des Tieres und kümmern sich gemeinsam um den Hund.
Was Hundehalter zu Haltungsfragen und anderen juristischen Belangen klären sollten, erläutern ARAG Experten hier: Dog-Sharing
Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen
Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland schätzungsweise anfällt, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen. Welche Bußgelder für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern vorgesehen sind, haben ARAG Experten hier zusammengetragen:
Hundehaufen und Bußgelder
Die globale Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN ermutigt bei einem Hundewunsch dazu, zunächst über die Aufnahme eines Pflegehundes nachzudenken. VIER PFOTEN Heimtierexpertin Sarah Ross erklärt die Vorteile und worauf man achten muss.
Bei vielen Menschen ist in der Corona-Pandemie die Sehnsucht nach einem Haustier entstanden oder gewachsen. Doch die Entscheidung, ein Tier bei sich aufzunehmen, sollte niemals aus einem Impuls heraus getroffen, sondern gründlich durchdacht werden. Ist das geschehen, sollte der erste Gang ins örtliche Tierheim erfolgen. VIER PFOTEN warnt zudem eindringlich davor, ein Tier über unregulierte Kleinanzeigen-Portale zu kaufen. Die Gefahr, online ein Tier aus illegalem Welpenhandel zu erwerben, ist aktuell größer denn je. Im Tierheim gibt es dagegen oft auch die Möglichkeit, einen Hund zunächst bei gemeinsamen Spaziergängen kennenzulernen oder auch probeweise in Pflege zu nehmen.
„Tierheime sind oft überfüllt und dem Personal fehlt möglicherweise die Zeit, sich wirklich mit jedem einzelnen Tier zu beschäftigen. Wenn der Hund an einer Krankheit leidet oder eine qualvolle Vergangenheit hinter sich hat, kann es einige Zeit dauern, bis er sich erholt und somit zur Adoption bereit ist. Die Pflege von Heimtieren in einem privaten Umfeld wie der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus kann in dieser Genesungsphase eine wichtige Rolle spielen – sie hilft einzelnen Tieren, die ein bisschen mehr Liebe und Fürsorge brauchen und bereitet sie für ihr endgültiges Zuhause vor“, sagt VIER PFOTEN Heimtierexpertin Sarah Ross.
Ist eine Pflegestelle etwas für Sie?
Grundsätzlich sollte man sich natürlich im Vorfeld Gedanken machen, ob ein Tier in das eigene Leben passt: Ist genügend Zeit für das Tier vorhanden? Lässt die finanzielle Situation die Haltung eines Tieres zu? Erlaubt die Vermieterin oder der Vermieter ein Haustier? Wo wird es während des Urlaubs untergebracht? Was ist, wenn der Pflegezögling länger als gedacht bleibt? „Jeder, der überlegt, sich als Pflegestelle anzubieten, muss im Auge behalten, dass der Hund vielleicht nur wenige Tage oder auch mehrere Monate bleiben könnte. Je länger man mit einem Tier zusammen ist, desto schwieriger wird der Abschied. Wenn sich eine Pflegefamilie und ihr Heimtier wirklich gut verstehen, kann die Pflegefamilie im Optimalfall sogar zu einem dauerhaften Zuhause werden, indem sie ihr Pflegetier adoptiert“, sagt Sarah Ross.
Pflegehunde entlasten Tierheime
Jedes Tier im Tierheim, das ein vorübergehendes Zuhause erhält, bedeutet einen Platz mehr, den man einem anderen Heimtier anbieten kann. Das ist auch vor dem Hintergrund ein Gewinn, dass einige Tierheime derzeit mit einer Rückgabe-Welle von ausgesetzten oder plötzlich ungewollten Hunden zu kämpfen haben – eine Folge von oftmals nicht ausreichend durchdachten Anschaffungen. Außerdem müssen Tierheime auch immer mehr Welpen aus illegalem Handel aufnehmen, die besonders viel Aufmerksamkeit benötigen.
Ein Gewinn für Tier und Mensch
Auch für Pflegeeltern von Hunden lohnt sich der Einsatz: „Eine Pflegestelle anzubieten, kann eine sehr lohnende Erfahrung sein und es ist erfüllend zu wissen, dass man eine wichtige Rolle dabei gespielt hat, einem Pflegetier zu helfen, in sein endgültiges Zuhause ziehen zu können“, betont die VIER PFOTEN Heimtier-Expertin. „Mit jedem Pflegetier werden Sie neue Fähigkeiten erlernen und mit der Zeit können Sie auch Tieren, die einen sehr schweren Start ins Leben hatten, dabei helfen, ihr perfektes Zuhause zu finden.“
Eine Pflegestelle erhöht die Adoptionschancen
Eine Pflegefamilie kann dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ein Tier adoptiert wird. Sozialisierung und Ausbildung sind der Schlüssel dazu. „Das Leben in einer liebevollen Pflegestelle hilft Hunden und Katzen, ihr Vertrauen in Menschen wieder aufzubauen, ihr Selbstvertrauen wiederzugewinnen und sich an das Leben in einer normalen häuslichen Umgebung zu gewöhnen“, so Sarah Ross.
Eine Checkliste, mit der Sie überprüfen können, ob Sie bereit sind ein Tier in Pflege zu nehmen, finden Sie hier.
18.06.2021
Heute sprechen wir über CBD-Öl und seinen gesundheitlichen Nutzen. Hemp Mate möchte CBD bekannter und gesellschaftsfähiger machen und Menschen dabei helfen, einen aktiven, gesunden und nachhaltigen Lifestyle auszuleben. CBD ist übrigens auch für Hunde und Katzen sehr geeignet. Den Frischekick für den Sommer, gibt es in alkoholfreien Cocktails mit CBD-Öl. Genaueres von Johannes Janssen Mitgründer von Hemp Mate aus der Schweiz.
27.05.2021
Der Deutsche Tierschutzbund und seine angeschlossenen Tierheime fürchten eine Abgabewelle von Haustieren in Folge des Corona-bedingten Haustierbooms. Wie diese Woche bekannt wurde, lebten 2020 fast eine Million Haustiere mehr in deutschen Haushalten als noch im Vorjahr*. Die Tierschützer gehen davon aus, dass darunter viele Tiere sind, die als „Pandemie-Projekt“ unüberlegt und leichtfertig im Internet, im Zoofachhandel oder beim Züchter angeschafft wurden. Die Sorge, dass diese Tiere in den Tierheimen landen oder im schlimmsten Fall sogar ausgesetzt werden, wenn die Pandemie zu Ende geht und ein „normales“ Leben wieder möglich ist, ist groß.
„Viele Menschen haben die Corona-Krise genutzt, um ihren lang gehegten Traum nach einem Tier endlich in die Tat umzusetzen. Wir befürchten jedoch, dass sich mindestens genauso viele spontan für einen tierischen Mitbewohner entschieden und sich zu wenig Gedanken gemacht haben, was nach Lockdown, Homeoffice und Homeschooling mit einem Tier auf sie zukommt. Was passiert, wenn man weniger Zeit hat, weil man seinen Hobbies wieder nachgehen, Freunde treffen oder Bars und Cafés besuchen möchte und der nächste Urlaub ansteht. In der Corona-Zeit gilt daher mehr als je zuvor: Die Anschaffung eines Tieres muss gut durchdacht sein“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Sich ein Tier ausschließlich aus Langeweile, Einsamkeit oder als Beschäftigungsmaßnahme zuzulegen, ist keine gute Idee.“

Nach der Pandemie könnten viele unüberlegt angeschaffte Hunde im Tierheim landen. Copyright: Tierheim Tübingen
Weil Veranstaltungen und Feste in den Tierheimen seit Beginn der Corona-Krise ausfallen und damit wichtige Einnahmequellen wegbrechen, stehen viele Tierheime derzeit finanziell schlecht da. Wichtige Neuerungen und lange geplante Ausbauten mussten verschoben werden. Aufgrund der andauernden massiven Anfragen nach Tieren – und teilweise auch wegen vieler beschlagnahmter Tiere aus dem boomenden illegalen Handel – haben die Tierheime alle Hände voll zu tun. Eine Abgabewelle nach der Pandemie könnte viele an ihre Kapazitäts- und Leistungsgrenzen bringen.
Tierheime helfen. Helft Tierheimen!
Dem Deutschen Tierschutzbund sind über 740 Tierschutzvereine mit rund 550 vereinseigenen Tierheimen angeschlossen. Im Rahmen seiner Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ klärt der Verband darüber auf, welche Voraussetzungen für die Tierhaltung erfüllt sein müssen, wie man das passende Haustier findet und welche Auswirkungen die Corona-Krise für die Tierheime hat. Mehr unter:
* Erhebung im Auftrag des Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF): www.ivh-online.de/de/der-verband/daten-fakten/anzahl-der-heimtiere-in-deutschland.html
29.01.2021
In diesen Zeiten wünschen sich viele einen treuen Begleiter für das Homeoffice eine schnurrende Katze oder einfach einen tollen Hund, mit dem sie spazieren gehen können. Wenn man den Meldungen glauben kann, müssten die Tierheime leer sein, weil fast alle sich ein Tier geholt haben. Wir haben zu diesem Thema mit Annette Rost vom größten Tierheim Europas gesprochen. Ist das Berliner Tierheim wirklich leer, was muss ich beachten, wenn ich ein Tier haben möchte. Wird überhaupt vermittelt im Moment?
ARAG Experten über die Besonderheiten der Gassirunde mit dem Fahrrad
Wer seinem in der Corona-Pandemie etwas faul gewordenen Hund mal richtig Beine machen möchte, sollte über eine Gassirunde mit dem Fahrrad nachdenken. Gedanken über die Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich Hundehalter dabei nicht machen, denn es ist ausdrücklich erlaubt, mit dem Hund an der Leine auf den Drahtesel zu steigen (Paragraf 28, Artikel 1).
Leinenpflicht oder nicht?
Hierzu äußert sich die StVO nicht eindeutig, sondern erlaubt Haustiere im Verkehr nur dann, wenn sie von „geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können“. Im Zweifel könnte dieser Hinweis nach Ansicht der ARAG Experten als Leinenpflicht ausgelegt werden. Zudem müssen sich Hundehalter – egal, ob sie die Hunderunde per Rad oder zu Fuß absolvieren – an die örtliche Leinenpflicht halten, wenn diese vorgeschrieben ist. Dabei geben die ARAG Experten zu bedenken, dass es, je nach Gemeinde, nicht nur eine Leinenpflicht für bestimmte Hunderassen geben kann. Auch saisonal – beispielsweise auf Wiesen, Grünflächen oder am Strand – kann im Sommer eine Leinenpflicht für Hunde bestehen, während die Vierbeiner im Winter frei laufen dürfen. Mancherorts gilt auch eine generelle Leinenpflicht im Stadtgebiet. Die meisten Gemeinden informieren auf ihrer Homepage über die örtlichen Vorschriften zur Leinenpflicht.
Nicht mit jedem Hund
Nicht jeder Hund ist geeignet, das Tempo des radelnden Herrchens mitzugehen. Auch Welpen oder ältere Hunde sollten nicht unbedingt per Rad auf Gassirunde gehen. Je nach Fitness sollten Hundehalter Acht geben auf das Tempo, die Strecke und die Beschaffenheit der Wege. Asphalt kann sich im Sommer stark aufheizen und auf Sand- oder Feldwegen können spitze Steine oder Glasscherben liegen, die die Hundepfoten verletzen.
Darauf sollten Hundehalter achten
Ein gut trainierter Hund, der auf Handzeichen reagiert und Befehlen unmittelbar gehorcht, ist ein absolutes Muss für die Gassirunde mit Rad. Ansonsten kann es nicht nur für Hund und Herrchen, sondern auch für alle übrigen Verkehrsteilnehmer böse enden. Die mehrere Meter lange Schleppleine hat am Fahrrad nichts zu suchen. Besser geeignet ist eine kurze Leine. Doch die ARAG Experten warnen davor, diese am Lenker zu befestigen und auch nur im Notfall in der Hand zu halten. Optimal ist eine spezielle Fahrradhalterung, die am Fahrradrahmen angebracht wird und den Hund auf Abstand zum Rad hält. Die Halterung besteht aus einem Rohrstück, das mit einer Stahlfeder versehen ist. Sie fängt kräftiges Ziehen oder plötzliches Rucken an der Leine ab. So hat das Herrchen beide Hände frei und – optimalerweise – am Lenker.
Zudem raten die ARAG Exerten, Hunde bei abendlichen Gassirunden mit Reflektoren oder einem leuchtenden Halsband auszustatten, damit das Tier für alle Verkehrsteilnehmer besser sichtbar ist. Hundehalter sollten darauf achten, dass der Vierbeiner immer rechts vom Rad läuft, so dass entgegenkommende Radler oder Fußgänger nicht über Leine oder Tier stolpern.
14.02.2020
Die Landeshauptstadt Potsdam hat seit vielen Jahren kein eigenes Tierheim mehr. Der Kampf um ein Grundstück und auch um Geld von der Stadt hat sich viele Jahre hingezogen. Das Interesse der Stadt an einem eigenen Tierheim war nicht wirklich groß. Es ist eine unendliche Geschichte, die jetzt dann wohl doch noch zu einem guten Ende kommt. Der aktuelle Stand zum Tierheim Potsdam heute vom 1. Vorsitzenden des Tierschutzvereins Günter Hein.
Hier geht es direkt zur Seite vom Tierheim Potsdam
Mindestens 22 Millionen Tiere mussten 2017 in Europa für die Wissenschaft leiden und sterben. Nach Großbritannien steht Deutschland damit an zweiter Stelle bei den Tierversuchshochburgen. Das ist das traurige Fazit aus den aktuellen Berichten der EU-Kommission. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert ein sofortiges Einlenken sowie eine massive Steigerung der Forschungsgelder für moderne, tierleidfreie und humanbasierte Verfahren. Skandale, wie jener um das LPT Labor in Hamburg zeigten, dass es ein „Weiter so“ nicht geben dürfe.
Mit einiger Verspätung veröffentlichte die EU-Kommission diese Woche ihren Bericht zu den Versuchstierzahlen der EU-Mitgliedsstaaten der Jahre 2015 bis 2017. Demnach sind in der EU fast 10 Millionen Tiere eingesetzt und getötet worden, 2017 waren es fast 9,4 Millionen. Ungefähr 11 Prozent der Tiere litten dabei immer noch in schwer belastenden Versuchen. Gegenüber der letzten Statistik von 2011 (knapp 11,4 Millionen) ist zwar ein leichter Rückgang zu erkennen, allerdings sind die Zahlen aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden nicht direkt vergleichbar.
Keine Einsicht erkennbar
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist erschüttert, dass die Zahlen nach wie vor so hoch sind, obwohl es höchste Zeit für eine Abkehr vom veralteten Konzept Tierversuch ist. Immer noch teilen sich Deutschland (Platz 2), Frankreich (Platz 3) und Großbritannien (Platz 1) die Spitze als Tierversuchshochburgen. In diesen drei Ländern wurden 2017 wiederholt mehr als die Hälfte der 9,4 Millionen Tiere eingesetzt. Deutschlands Anteil beträgt dabei 19 Prozent.
22 Millionen Tiere starben im Jahr 2017
Die im Bericht aufgeführten 9,4 Millionen umfassen dabei nur die Tiere, die erstmals in Versuchen eingesetzt wurden. Solche, die nur zur Weiterzucht oder mehrfach in Versuchen eingesetzt wurden, für die Entnahme von Organen getötet oder bei der Herstellung genetischer Mutanten nicht die gewünschten Merkmale aufwiesen, tauchen in diesen Zahlen nicht auf. Aus dem Bericht geht jedoch hervor, dass 2017 zusätzlich fast 12,6 Millionen Tiere gezüchtet und getötet wurden, ohne in Versuchen verwendet worden zu sein. Für 2017 lässt sich somit eine Gesamtzahl von mindestens 22 Millionen Tieren ermitteln, die für die Wissenschaft sterben mussten.
Am häufigsten leiden Mäuse, Ratten und Fische
Ungefähr 88 Prozent der verwendeten Tiere waren Mäuse, Ratten und Fische. Viele davon waren genetisch verändert. Der Anteil gentechnisch veränderter Tiere steigt stetig an. Dies spiegelt den Trend wider, immer neue tierische Krankheitsmodelle zu „erfinden“ anstatt in humanrelevante Forschungsmodelle zu investieren. Die großen Verlierer sind hier die Mäuse, die mit über 70 Prozent den größten Teil der genetisch veränderten Tiere ausmachen. Die Zahl der nicht-menschlichen Primaten stieg in den Jahren 2015 bis 2017 leicht an, während Versuche an Hunden und Katzen leicht zurückgingen.
Umkehr ist überfällig
„Es ist beschämend, dass vor Deutschland zu den Spitzenländern bei den Tierversuchszahlen zählt. Seit Jahren stagnieren die Tierversuchszahlen bei uns auf hohem Niveau. Der Forschungsstandort Deutschland muss endlich eine Vorbildfunktion einnehmen und Schrittmacher für eine innovative, humanrelevante und zukunftsträchtige Wissenschaft werden. Dies ist nur mit einer massiven Steigerung der Forschungsgelder für moderne tierfreie Techniken möglich – sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene,“ fordert die Biologin Carolin Speicher, Fachreferentin beim Bundesverband Menschen für Tierrechte.
07.11.2019
Wenn der Kollege morgens mit einer roten Nase, geschwollenen Augen und einem fahlen Teint ins Büro schleicht, wissen wir sofort: Den hat´s erwischt – Klarer Fall von Erkältung! Anders als beim besten Freund des Menschen: Unseren Hunden! „Hallo Frauchen, mir geht´s nicht gut!“, können die nicht sagen. Also, woran können wir erkennen, dass unser Vierbeiner krank ist? Das erfahren wir heute von Dr. Bianka Carstens. Sie ist Tier- und Human-Heilpraktikerin.
09.08.2019
Die Blutspende rettet Jahr für Jahr nicht nur vielen Menschen das Leben, sondern auch Hunden und Katzen. In Deutschland gibt es solche Bluttransfusionen für Tiere zum Beispiel an der Freien Universität Berlin. Wir haben dazu mit Professor Barbara Kohn tierärztliche Leiterin der FU-Berlin gesprochen.
ARAG Experten über Hund und Katze im eigenen Auto
Immer wieder sieht man auf Autobahnen oder im Stadtverkehr vorwitzige Hunde keck aus dem Seitenfenster des Beifahrersitzes oder Rücksitzes schauen. Oder ein schläfriger Stubentiger räkelt sich faul auf der Konsole des Heckfensters, während Frauchen das Auto steuert. „Ach wie süß“, denkt sich da sicher der ein oder andere. ARAG Experten schütteln allerdings den Kopf über so viel Leichtsinn.
Szenario 1: Der Hund auf dem Rücksitz
Freitagabend, Herr B. will das Wochenende in seinem Gartenhaus verbringen. Sein Hund Struppie, eine mittelgroße Promenadenmischung, liegt während der einstündigen Fahr brav und ganz ruhig auf dem Rücksitz. Schließlich ist er das Autofahren gewohnt. Die Autobahn ist voll, wie fast immer um diese Zeit. Tempofahrt und stockender Verkehr wechseln sich ab. Als es mal wieder flott vorangeht, übersieht Herr B. fast das Stauende. Nur eine Vollbremsung kann den Auffahrunfall verhindern. Zugegeben, die Situation ist frei erfunden. Doch was dabei hätte passieren können, wissen ARAG Experten. Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg. Im glimpflichen Fall fangen die Rücklehnen den Aufprall ab und der Hund bleibt im hinteren Bereich des Wagens – mit etwas Glück unverletzt. Wird der vierbeinige Insasse jedoch in Richtung Windschutzscheibe geschleudert, können auch Fahrer und Beifahrer verletzt werden.
Fazit: Rücksitze und Beifahrersitze sind für ungesicherte Hunde während der Fahrt tabu!
Szenario 2: Die Katze in der Transportbox
Frau K. hat mit ihrer Katze Minka lange geübt. Jetzt geht das gelehrige Tier anstandslos in seine Transportbox und kann so bei Bedarf zur Tierärztin oder im Urlaub in die Katzenpension gebracht werden. Heute soll die Assistentin der Tierärztin lediglich Minkas Krallen schneiden. Frau W. stellt die Transportbox samt Katze auf die Konsole, direkt vor die Heckscheibe, damit das Tier auf der zwanzigminütigen Fahrt etwas Abwechslung hat, denn auch zuhause schaut Minka gerne aus dem Fenster. Es kommt, wie es kommen muss: Frau K. wird von einem überholenden Pkw geschnitten und muss nach rechts auf die Busspur ausweichen. Trotz Bremsung prallt sie dort mit 30 Stundenkilometern auf einen stehenden Omnibus. Was nun folgt, unterscheidet sich grundlegend vom ersten Fall. Zwar ist das Tier durch die Transportbox aus Hartplastik theoretisch geschützt. Doch die Box befindet sich in Kopfhöhe von Frau K., die dadurch auch bei Tempo 30 schon schwerste Verletzungen erleiden kann.
Fazit: Transportboxen für Tiere müssen fest installiert oder zumindest mit Sicherheitsgurten gesichert sein.
Was sagt das Gesetz?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für den ungesicherten Transport von Hunden und Katzen keine spezifischen Bußgelder vor. Allerdings gelten Haustiere als Ladung. Und die muss laut § 22 StVO angemessen gesichert sein. Ansonsten droht ein Bußgeld von 35 Euro. Geht mit dem Verstoß auch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung einher, können es auch 60 Euro werden. Und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es noch dazu! Doch welche Sicherung für die vierbeinige Ladung angemessen ist, darüber schweigt sich die StVO aus.
Was empfehlen Fachleute?
Für den Transport einer Katze ist eine Transportbox, die durch Sicherheitsgurte fest gesichert ist, eine gute und nicht allzu kostspielige Lösung. Wie man seinen Stubentiger aber dazu bewegt, sich in die Transportbox zu begeben, muss jeder Katzenliebhaber selbst herausfinden. Beim Transport von Hunden wird es schon etwas kniffliger. Im Fachhandel werden zahlreiche Sicherheitsgurte und Haltegeschirre angeboten. Die verhindern zwar, dass das Tier im Falle einer Vollbremsung oder eines Aufpralls unkontrolliert durch die Luft fliegt und Insassen verletzt. Einer Verletzung des Tieres kann damit nach Meinung der ARAG Experten aber kaum vorgebeugt werden. Das gilt auch für Trennnetze, die den hinteren Bereich des Fahrzeugs vom Fahrer- und Beifahrerbereich trennen. Wirklich sicher sind auch beim Hundetransport nur Transportboxen. Je nach Größe des Tieres können die hinten im Kofferraum fest installiert oder auf dem Rücksitz mit Haltevorrichtung und Sicherheitsgurten festgezurrt werden. Auf jeden Fall sollte die Autohundebox dort quer zur Fahrtrichtung stehen. Einziger Nachteil: Hunde müssen an die Box gewöhnt sein. Dazu kann diese auch zuhause als Schlafplatz dienen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/