Mit der Stadt Köln hat in dieser Woche die erste deutsche Millionenstadt eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen beschlossen. FĂŒr die Tierschutzorganisation TASSO e.V., die sich seit Jahren dafĂŒr einsetzt, dass Kommunen mit Streunerkatzenproblematik entsprechende Regelungen treffen, ist dies ein Grund zur Freude.
In Deutschland leben etwa zwei Millionen Streunerkatzen, weil sie entweder bereits auf der StraĂe geboren wurden, entlaufen sind oder ausgesetzt beziehungsweise zurĂŒckgelassen wurden. âOhne Hilfe durch den Menschen können diese freilebenden verwilderten Hauskatzen kaum ĂŒberleben und leiden erheblich unter Hunger, Krankheiten und Verletzungenâ, erklĂ€rt Dr. Cristeta Brause, TierĂ€rztin und Projektmanagerin Streunerkatzen bei TASSO.
Da die unkontrollierte Vermehrung der Tiere dieses Elend fortwĂ€hrend verschlimmert, sind TierschĂŒtzer auch in Köln bereits seit Jahren damit beschĂ€ftigt, Streunerkatzen einzufangen und zu kastrieren. Mehrere tausend Tiere wurden allein seit 2013 kastriert. Derzeit versorgen die TierschĂŒtzer in Köln etwa 700 Tiere an rund 55 Futterstellen mit dem Notwendigsten. âDoch das alleine ist nicht ausreichend, solange unkastrierte Hauskatzen mit Freigang immer wieder durch die Paarung mit Streunerkatzen zu einer VerschĂ€rfung des Problems beitragenâ, fĂŒhrt Dr. Cristeta Brause aus.
Daher hat der Rat der Stadt Köln in dieser Woche beschlossen, dass in Zukunft alle Kölner Hausatzen mit Freigang kastriert, mit einer TĂ€towierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet und beispielsweise beim Haustierregister von TASSO e.V. registriert werden mĂŒssen. âDiese Registrierung hat fĂŒr den Halter den Vorteil, dass er ein entlaufenes und aufgegriffenes Tier möglichst schnell zurĂŒckbekommtâ, heiĂt es in der Beschlussvorlage.
Die Situation der Streunerkatzen in Köln dĂŒrfte sich durch die neue Verordnung langfristig bessern, ist Dr. Cristeta Brause ĂŒberzeugt. Grundlage der Regelung ist Paragraph § 13b Tierschutzgesetz. Dieser ermĂ€chtigt die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen Gebiete festzulegen, in denen groĂe Populationen mit erheblich leidenden Katzen leben. DarĂŒber hinaus können MaĂnahmen zur Verminderung der Anzahl dieser Katzen angeordnet werden. Nordrhein-Westfalen hat diese ErmĂ€chtigung an die Kreisordnungsbehörden ĂŒbertragen, so dass neben Köln auch bereits StĂ€dte wie Bochum, DĂŒsseldorf und Essen entsprechende Verordnungen eingefĂŒhrt haben. Eine Liste mit StĂ€dten und Gemeinden, in denen Katzenschutzverordnungen gelten, ist auf der TASSO-Homepage zu finden.
âWir freuen uns, dass immer mehr Gemeinden Verordnungen zum Schutz freilebender Katzen erlassenâ, sagt Dr. Cristeta Brause und fĂŒgt abschlieĂend hinzu: âHoffentlich hat der Kölner Beschluss eine weitere Signalwirkung fĂŒr andere StĂ€dte und Gemeinden, in denen noch immer Streunerkatzen leiden und tĂ€glich ums Ăberleben kĂ€mpfen mĂŒssen.â