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Wenn der Beerenhunger kommt

ARAG Experten informieren, wann es legal ist, fremdes Obst zu naschen

von Redaktion

07.07.2023

Von der Hand in den Mund – dieses Prinzip gilt auf SelbstpflĂŒck-Feldern von Erdbeeren und Co., die immer beliebter werden. Kein Wunder: Knapp vier Kilogramm Erdbeeren verdrĂŒcken wir pro Kopf und pro Jahr, obwohl Beerenobst seit 2020 fast 30 Prozent teurer geworden ist. Einfach zugreifen darf man aber lĂ€ngst nicht ĂŒberall. Die ARAG Experten erklĂ€ren, wann es sich um Diebstahl handelt und wie es sich mit dem nachbarlichen Obst verhĂ€lt, das ja bekanntlich immer leckerer ist als das eigene.

Darf man Obst am Straßenrand pflĂŒcken?
Dass ein Baum oder Strauch hierzulande herrenlos ist, ist nach EinschĂ€tzung der ARAG Experten nahezu ausgeschlossen. Denn grundsĂ€tzlich ist der EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks auch EigentĂŒmer der BĂ€ume und StrĂ€ucher, auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der PĂ€chter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.

Entscheidend fĂŒr eine legale Ernte ist das EinverstĂ€ndnis des EigentĂŒmers. Sonst kann man sich laut ARAG Experten wegen Diebstahls strafbar machen. Um beim PflĂŒcken oder Sammeln wirklich sicherzugehen, sollte man den EigentĂŒmer kontaktieren. Steht der Baum auf einer öffentlichen FlĂ€che, kann bei der Stadt oder der Gemeinde ein EinverstĂ€ndnis eingeholt werden. Sind FlĂ€chen umzĂ€unt, dĂŒrfen diese ohnehin nicht betreten werden. Wer dies tut, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

SelbstpflĂŒck-Felder und Probier-Obst
Erst sind es die Erdbeeren, gefolgt von Johannis-, Him-, Blau- sowie Brombeeren und Kirschen – SelbstpflĂŒcken ist voll im Trend. Dabei wird in der Regel nur das gesammelte Obst bezahlt. Das, was zwischendurch ‚zum Probieren‘ in den BĂ€uchen der fleißigen PflĂŒcker landet, ist eine kostenfreie Beigabe. Diese Praxis ist in der Regel offiziell erlaubt und daher kein Diebstahl. Anders verhĂ€lt es sich im Supermarkt: Wer hier beim Obst zugreift, beispielsweise um die Trauben vor dem Kauf zu kosten, macht sich strafbar.

Ist Mundraub strafbar?
Die ARAG Experten warnen: Es spielt grundsĂ€tzlich keine Rolle, was fĂŒr ein Gegenstand gestohlen wird. Egal ob Kirsche, Beere, Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fĂŒnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ So steht es in Paragraf 242 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis etwa 50 Euro) wird laut ARAG Experten jedoch nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. FrĂŒher gab es noch den Straftatbestand des Mundraubs. Er galt als sogenannte Übertretung und durfte mit 500 Mark Geldstrafe bzw. einer Haftstrafe bis zu sechs Wochen geahndet werden.

Mittlerweile gibt es Internetseiten wie Mundraub.org, bei der auf einer Deutschlandkarte ObstbĂ€ume und StrĂ€ucher verzeichnet werden. Deren FrĂŒchte sind nach Auskunft der Seitenbetreiber vom EigentĂŒmer zur freien VerfĂŒgung gestellt worden – die Macher sprechen von legalem Mundraub. Legal deshalb, weil die EigentĂŒmer der BĂ€ume damit einverstanden sind, dass die FrĂŒchte gesammelt werden. Und praktisch, denn die Sammlung an Fundstellen wĂ€chst stetig.

Mehr zu „Mundraub“, Containern und dem Thema Lebensmittelverschwendung haben die ARAG Experten hier zusammengefasst.

Ist Nachernten erlaubt?
Nach der Erntezeit fangen Landwirte in der Regel sofort wieder an, die Äcker und Felder auf die nĂ€chste Saison vorzubereiten. Das restliche GemĂŒse, das vielleicht kleine Schönheitsfehler aufweist, pflĂŒgen sie unter. Wen es nicht stört, dass die Kartoffeln zu klein oder die Gurken zu krumm sind, kann den Landwirt fragen, ob er sich an den ĂŒbrig gebliebenen Lebensmitteln direkt vom Feld bedienen darf. Einfach so zuzugreifen ist laut ARAG Experten allerdings tabu, weil Diebstahl.
Wer bekommt Nachbars Fallobst?

Um das Schicksal von Fallobst kĂŒmmert sich das BĂŒrgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 911. Obst, das von ĂŒberhĂ€ngenden Zweigen direkt in Nachbars Garten fĂ€llt oder wegen der Hanglage eines steilen GrundstĂŒcks dorthin rollt, gehört laut ARAG Experten dem EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks, auf dem das Obst gelandet ist.

Nachhelfen, dass das fremde Obst im eigenen Garten landet, oder das AbpflĂŒcken ĂŒberhĂ€ngender FrĂŒchte ist wiederum verboten. Auch schĂŒtteln darf man den Baum nicht, damit die FrĂŒchte abfallen. Wer sich nicht daran hĂ€lt, muss die Ernte herausgeben.

Umgekehrt darf der BaumeigentĂŒmer sein Obst zwar pflĂŒcken, dabei aber nicht das GrundstĂŒck des Nachbarn betreten. Obst, das auf öffentliche Wege fĂ€llt, gehört allerdings nicht der Gemeinde, sondern steht nach Auskunft der ARAG Experten weiterhin dem EigentĂŒmer des Baumes zu.

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