Die Beobachtung von zwei der weltweit 19 Eisbären-Subpopulationen zeigt, dass sowohl die Anzahl als auch das Gewicht von Eisbären in einigen Teilen Kanadas zunimmt. Die Eisbären im M’Clintock Channel (716 Bären) und im Golf von Boothia (1.500 Bären) in Nunavut reagieren offenbar positiv auf die Artenschutz-Bemühungen von Regierung sowie örtlichen Inuit-Gemeinden. Größter Feind der Eisbären ist der Klimawandel, der das arktische Meeresökosystem zerstört. Forscher sagen voraus, dass das arktische Eis in den kommenden Jahrzehnten weiter schwinden wird und es schon ab 2030 zu eisfreien Sommern kommen kann. Hier gehts zum WWF-Kanada
Artenschutz
Neue Studie: Unregulierter Handel mit zahllosen Arten
München, 27. April 2020: Zwei Drittel aller neuartigen Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden, stammen von Wildtieren. Trotzdem ist der Handel mit Wildtieren nach und in Deutschland bis heute größtenteils unreguliert. Das zeigt die zweijährige Studie „Strategien zur Reduktion der Nachfrage nach als Heimtiere gehaltenen Reptilien, Amphibien und kleinen Säugetieren“, die Pro Wildlife im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamt für Naturschutz durchführte. Jährlich werden in Deutschland hunderttausende exotische Tiere gehandelt und das meist völlig legal. Woher die Tiere stammen, ist oft nur schwer nachvollziehbar, da die Einfuhr von lebenden Wildtieren nach Deutschland nur sehr lückenhaft erfasst wird.
„Der legale Handel mit Wildtieren ist ein riesiges Geschäft und in Deutschland und in der EU kaum reguliert. Es gibt keine genauen Zahlen, wie viele Tiere jährlich nach Deutschland importiert werden, ganz zu schweigen von den Krankheitserregern, die diese mit sich bringen“, erklärt Katharina Lameter von der Artenschutzorganisation Pro Wildlife. Auch Tiere aus freier Natur dürfen noch immer gehandelt werden. Zudem sind Händler nicht verpflichtet, Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.
In der jüngst veröffentlichten Studie fanden die Autorinnen in einem Jahr mehr als 2.000 verschiedene Wildtierarten im deutschen Heimtierhandel, davon fast 200 exotische Säugetierarten. 88 Arten waren Nagetiere, 23 Primaten sowie drei Arten Flughunde. Diese drei Gruppen sind für die Übertragung von Zoonosen besonders relevant. Flughunde und Fledermäuse gelten beispielsweise als Ursprung von Krankheiten wie COVID-19, Ebola, Nipah-Virus-Infektion, Marburg-Fieber und SARS. „Die Politik hat den Wildtierhandel bisher viel zu wenig beachtet. 75 Prozent der gehandelten Arten sind nicht geschützt, der Handel mit diesen Tieren wird nicht einmal erfasst“, erklärt Lameter.
„Das Coronavirus SARS-CoV-2 ist nur ein Beispiel für eine lange Liste an Krankheiten, die von Wildtieren auf den Menschen übertragen werden können. Wissenschaftler und die WHO weisen Behauptungen zurück, das Virus sei in einem Labor hergestellt worden. Höchstwahrscheinlich stammt das Virus von Fledermäusen und wurde über einen Zwischenwirt auf den Menschen übertragen.“, so Lameter. Ein tödlicher Erreger, der von exotischen Heimtieren in Deutschland übertragen wurde, ist das Bunthörnchen-Bornavirus. In den USA übertrugen Präriehunde Affenpocken. Die Vogelgrippe H5N1, die über Zugvögel nach Europa kam, wurde auch in gehandelten Papageien nachgewiesen. In diesem Zusammenhang und basierend auf einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit führte die Europäische Union 2005 ein EU-weites Importverbot für Wildvögel ein. Einfuhren lebender Wildvögel in die EU sind nur aus registrierten Zuchtbetrieben möglich.
„Wir brauchen dringend präventive Maßnahmen und strengere Gesetze. Wie beim Wildvogelhandel brauchen wir auch ein Importverbot für alle anderen Wildtiere, mit nur wenigen und klar definierten Ausnahmen, um den zerstörerischen Handel zu beenden und Menschen und Tiere vor Krankheitserregern zu schützen. Auch eine Positivliste, die ausschließlich die Haltung und den Handel von Tierarten erlaubt, die aus Tier- und Artenschutzsicht sowie unter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte unbedenklich sind, wäre ein geeignetes Instrument“, so Lameter abschließend.
Fotos: Pro Wildlife
Tag des Artenschutzes: BUND Brandenburg fordert sieben Schritte für den Stopp des Artenverlustes
Der starke Rückgang bei den meisten Insektenarten und vielen Vogelarten ist inzwischen allgegenwärtig. Laut dem jüngsten Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sind eine Million Arten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht, wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen bei der Landnutzung, beim Umweltschutz und der Eindämmung des Klimawandels kommt. Dazu fordert der BUND Brandenburg die Umsetzung von sieben Schritten.
„Es ist hinlänglich belegt, dass der Artenverlust vor allem in der Agrarlandschaft abläuft und dort durch die intensive Landwirtschaft verursacht wird“, so Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND. Durch den großflächigen Anbau von Monokulturen, die dann intensiv mit Pestiziden behandelt werden, kam es in den vergangenen Jahren zunächst zu einem großen Insektensterben, das dann weitreichende Folgen für die Vögel hatte. Insekten sind das Hauptnahrungsmittel vieler Vögel. Wenn es auf den Feldern keine Insekten mehr gibt, müssen die Vögel verhungern.
Das Artensterben und der Verlust von Lebensräumen sind an einem kritischen Punkt angekommen. Jede zehnte Brandenburger Tier- oder Pflanzenart ist vom Aussterben bedroht. Nahezu jede zweite Vogelart der Agrarlandschaft ist bereits stark gefährdet, der Bestand rückläufig. Bei den Rebhühner ging der Bestand seit 1995 um 73 Prozent zurück, beim Kiebitz sind es 60 Prozent. Die Zahl der Feldsperlinge hat sich halbiert. Bienen und Wildbienen gehören zu den Hautflüglern – in dieser Ordnung sind über 53 Prozent ausgestorben oder stark gefährdet.
Selbst den besonders geschützten Arten und Lebensräumen im europäischen Netz aus Schutzgebieten, den FFH-Gebieten, geht es immer schlechter – auch in Brandenburg sind viele Arten und Lebensräume in einem schlechten Erhaltungszustand.
Anlässlich des Internationalen Tags des Artenschutzes am Dienstag fordert der Brandenburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieben Schritte für den Artenschutz in Brandenburg:
– Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und der Einsatz von mineralischem Stickstoffdüngern in FFH-Gebieten müssen jetzt konsequent verboten werden, um wertvolle Lebensräume für gefährdete Arten zu erhalten.
– Die Vergabe von Fördermitteln an Landwirtschaftsbetriebe muss an messbare soziale und ökologische Maßnahmen gebunden werden. Ziel der Reform der Agrarpolitik muss sein: weg vom Gießkannenprinzip, hin zu einer gezielten Förderung einer naturnahen ländlichen Entwicklung und einer Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel erzeugt und die artenreichen Lebensräume erhält. Hierfür ist eine andere, nämlich eine ökologische und gerechte Verteilung der EU-Agrarfördermittel erforderlich. Zur Ausgestaltung der neuen GAP-Förderperiode (Gemeinsamen Agrarpolitik) in Deutschland muss sich Brandenburg jetzt bei der Erarbeitung des so genannten nationalen „GAP-Strategieplans“ einbringen und Nachhaltigkeitskriterien einfordern.
– Die Umsetzung der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie müssen miteinander und länderübergreifend koordiniert und Synergien bei der Maßnahmenumsetzung genutzt werden.
– Dringend notwendig ist auf allen Ebenen der Naturschutzverwaltung eine umfangreiche Aufstockungen mit qualifiziertem Personal im Fach- und Vollzugsbereich des Naturschutzes.
– Ein Netz von regionalen Natura2000-Stationen muss geschaffen werden, wie sie z.B. in Thüringen seit 2019 gesetzlich verankert sind.
– Brandenburg soll sich offen zeigen für die Ausweisung weiterer Großschutzgebiete. Denn Großschutzgebiete sind Modellregionen für eine nachhaltige Regionalentwicklung.
– Weitere schutzwürdige Flächen sind in die europäische Schutzgebietskulisse aufzunehmen, um die in Brandenburg seit 2011 um 3.771 ha reduzierte FFH-Gebietskulisse wieder auszugleichen.
Hintergrund:
Der Tag des Artenschutzes wurde im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt und wird jedes Jahr am 3. März begangen. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet werden. Inzwischen sind die Arten außer durch illegale Entnahme aus der Natur noch stärker durch die Veränderung ihrer Lebensräume infolge menschlicher Eingriffe gefährdet.
Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen und daher eine große Verantwortung dafür tragen, dass gemeinsam mit dem Gastgeber China auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD COP15 in Kunming/China) die richtigen Weichen für das nächste Jahrzehnt gestellt werden.
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Die biologische Vielfalt bildet die Grundlage allen Lebens. In Deutschland gibt es etwa 70.000 verschiedene Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen – doch gut zehn Prozent davon gelten bereits als gefährdet oder sind sogar vom Aussterben bedroht. Tendenz steigend. Der Klimawandel, die stetig voranschreitende Zersiedlung sowie die Intensivierung der Landwirtschaft vernichten die Lebensräume vieler Organismen. Daher trägt der Bayerische Wald zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt bei – er ist der erste und damit älteste Nationalpark in Deutschland und feiert kommendes Jahr sein 50-jähriges Bestehen.
Das Motto „Natur Natur sein lassen“ wird im Nationalpark Bayerischer Wald durch Wälder, Moore und ehemals bewirtschaftete Waldweiden authentisch gelebt, die natürliche Walddynamik gibt bedrohten Pflanzen und Tieren Schutz und Raum, sich hier wieder anzusiedeln.
Luchs
Der Luchs, die größte Katze Europas, findet im Bayerischen Wald optimale Bedingungen, denn der Nationalpark bietet der Raubkatze große Wald-Streifgebiete mit genügend Beutetierangebot. Die heutige Population des bis zu 25 Kilogramm schweren Einzelgängers basiert auf einem Wiederansiedlungsprojekt der 80er Jahre im tschechischen Teil des Böhmerwaldes. Um die Gebiete für den Luchs besonders attraktiv zu gestalten, wurde zum Beispiel die menschliche Jagd auf Rehe im Nationalpark flächendeckend eingestellt. Auf die Jagd geht die Wildkatze als Ansitz- und Pirschjäger, der den „Überraschungsmoment“ nutzt. Er greift nie zweimal hintereinander am selben Ort an, um zu verhindern, dass die Beute auf seine Anwesenheit durch erhöhte Alarmbereitschaft reagieren kann. Daher sind große, ungestörte Jagdgebiete für den Luchs besonders wichtig.
Auerhuhn
Das Auerhuhn gilt als „Leitart” für den Artenschutz im Waldgebirge des bayerischen Nationalparks, denn der Schutz des Auerhuhns erfasst gleichzeitig auch die typischen Pilze, Pflanzen und Tiere, die denselben Lebensraum nutzen. Der etwa gänsegroße „Urhahn“ zählt zur ursprünglichen Tierwelt des Böhmerwald-Massivs. Auf der Roten Liste der gefährdeten Tiere Bayerns und Deutschlands musste er in die „vom Aussterben bedrohten Tiere˝ eingereiht werden. Zum Schutz und Erhalt des größten flugfähigen Waldvogels Europas wurden im Nationalpark sowie den angrenzenden Lebensräumen am Arber und Dreisessel extra Schutzzonen ausgewiesen, auf denen Wanderer die markierten Wege nicht verlassen dürfen.
Habichtskauz
Europas zweitgrößte Eule, der Habichtskauz, ist das bislang erfolgreichste Auswilderungsprojekt des Nationalparks Bayerischer Wald. Begonnen wurde mit dem Auswilderungsprojekt in den 70er Jahren. Der Habichtskauz brütet natürlicherweise in großen, abgebrochenen Totholzstümpfen und hat hohe Ansprüche an seine Nistplätze, deshalb stellten sich erste kleine Erfolge nur mit Hilfe von künstlichen Nistkästen ein. Die erste Freilandbrut wurde allerdings erst 2007 im Nationalpark beobachtet. Grund dafür: Durch die Philosophie „Natur Natur sein lassen“, sind mittlerweile wieder vermehrt geeignete Totholzstümpfe vorhanden.
Zitronengelbe Tramete
Die Zitronengelbe Tramete, ein echter Urwaldpilz, zählt zur Gattung der Baumpilze. Voraussetzung für die Verbreitung des hellgelben Pilzes sind Wälder mit einem sehr hohen Totholz-Anteil, denn nur dort findet der Pilz den nötigen Lebensraum. Lange Zeit war diese extrem seltene Art deutschlandweit nur im Nationalpark Bayerischer Wald zu finden. Im Bayerwald ist inzwischen dank des großflächigen Prozessschutzes wieder eine Ausbreitung der Zitronengelben Tramete zu beobachten.
Sonnentau
Bei der fleischfressenden Pflanze Sonnentau stehen auch Insekten auf dem Speiseplan. Die rötlich schimmernde Pflanze ist ein wahrer Überlebenskünstler, der sich an die extremen Standortbedingungen in Mooren und Heiden angepasst hat. Wachsen kann die Pflanze allerdings nur auf dem Boden von intakten Torfmoosteppichen, allerdings wurden diese in Deutschland großflächig zerstört. Im Nationalpark Bayerischer Wald hingegen gibt es größere intakte Moorflächen wie zum Beispiel die Hochmoore Zwieselter Filz und Latschenfilz, dort kann die Pflanze nun ungestört kleine Insekten mit Hilfe von Klebefäden fangen.
Luchs